Mein Weg zum Bankeinzug
1Für meinen kleinen Shop möchte ich auch die Zahlungsmethode Bankeinzug einführen. Das Beantragen ist einfach –doch die neuen Regeln um das SEPA-Lastschriftverfahren sind ein Haufen Blödsinn.
Ich bin Journalist, ich lebe hauptsächlich von meinen Inhalten. Doch ich glaube, dass es wichtig ist, sich Beiboote auf der Webseite zu schaffen, die neben Werbung zusätzlich Geld hereinholen. Derzeit versuche ich mich an einem kleinen Webshop zu meiner Schottland-Seite. Zugegeben: Er läuft noch nicht so recht. Eine These von mir: Es liegt an den Zahlungsmethoden, die ich anbiete.
Ich gehe systematisch vor. Laut einer Bitkom-Umfrage ist das beliebteste Bezahlverfahren die Vorkasse. Check, habe ich. Am zweitliebsten mögen die Käufer Paypal und Co. Check, habe ich. Eine deutsche Eigenheit unter den Zahlungsmethoden im Internet: Das Lastschriftverfahren – umgangssprachlich “Bankeinzug”. Mit 46 Prozent Nutzung liegt er auf Platz drei.
Das will ich meinen Kunden als Möglichkeit nicht mehr vorenthalten. Ich werde also das Lastschriftverfahren beantragen, um es in meinem kleinen Shop anzubieten.
Frag die Bank – oder auch nicht?
Logisch: Erstmal zur Hausbank, die muss das ja können. Und so vereinbare ich einen Termin mit meiner Sparkasse. Dort staune ich nicht schlecht: Ich werde nicht von einem Mitarbeiter beraten, sondern von zwei. Denn es gibt neue EU-Regeln und dafür braucht es eine zusätzliche Fachfrau.
Hintergrund: Ab Februar 2014 wird es das alte deutsche Lastschriftverfahren nicht mehr geben. Es wir abgelöst von der SEPA-Lastschrift. SEPA heißt “Single European Payment Area”, ist also ein europaweites Verfahren. Das Lastschriftverfahren heißt dann SDD – „SEPA Direct Debit“.
SDD gibt es in zwei Varianten:
- SDD-Core – Die normale Lastschrift
- SDD-B2B – Lastschrift zwischen Business-Kunden
Für mich und die meisten von uns wird Variante eins die passende sein.
Seit Beginn des Jahres geben die meisten Banken nur noch das neue SEPA-Lastschriftverfahren frei. Die Mitarbeiter der Sparkasse sind zwar theoretisch geschult, aber wie das so ist: Die Praxis sitzt noch nicht. Und wie sich zeigt, bietet die SEPA-Lastschrift Raum für einen Haufen Probleme und Fragen.
SEPA-Lastschrift – oder wie die EU den Bankeinzug tötet
Bisher geht das so: Ein Kunde kauft etwas, gibt mir seine Kontonummer und damit auch elektronisch das Einverständnis zum Abbuchen. Er hat natürlich das Recht zurückzubuchen, wenn das missbräuchlich erfolgt. Simpel.
Beim neuen Verfahren klingt das so: “Der Einzug einer SEPA-Lastschrift setzt ein gültiges papierbehaftetes Mandat voraus.” – Laut Bestimmung muss also eine schriftliche (Fax, Brief) Einwilligung des Kunden vorliegen. Natürlich ein völlig unbrauchbares Reglement in Zeiten des Internets. Man denke nur, Amazon müsste für seine Abbuchungen jeweils schriftlich anfragen.
Der Workaround: Man bucht ohne schriftliches Mandat des Kunden ab. Dann darf dieser allerdings 13 Monate lang wieder zurückbuchen. Bei schriftlichem Mandat hätte er das Recht nur acht Wochen lang. Risiko so oder so komplett bei mir.
Noch nicht genug: Eine Abbuchung muss eine Vorankündigung auf ein bestimmtes Datum haben. Dieses Datum muss zwei Wochen im Voraus angekündigt werden.
Konkret muss ich also folgendes tun: Nach der Bestellung des Kunden schicke ich ihm eine Rechnung, eine Ankündigung, dass ich am Tag X das Geld abbuchen möchte und ein Mandat, das er ausfüllt und mir schriftlich zukommen lässt (ja: bei JEDEM Einkauf wieder). Dann muss ich bei der Bank mit Vorlauf von fünf Arbeitstagen den Bankeinzug einrichten. Der Kunde darf dann noch zwei Monate lang das Geld wieder zurückholen.
Kurz und gut: Geschäfte mit Bankeinzug dauern so mindestens zwei Wochen, bis sie über die Bühne gegangen sind.
Bin ich der Einzige, dem das in Zeiten des Internets als völlig realitätsfern erscheint? Wenn es sich SO durchsetzt, wird bald kein Shop mehr Lastschrift anbieten. Es wäre der Tod des Bankeinzugs, wie wir ihn kennen.
Ich mache trotzdem weiter. Ganz nach Anweisung meiner Bank in drei Schritten.
Schritt 1: Gläubiger-ID beantragen
Ich brauche eine Gläubiger-ID. Die bekomme ich durch ein Online-Formular bei der Bundesbank. Alles was ich dazu brauche: Die Nummer meines Personalausweises. Dann geht es los mit den Formularen unter https://extranet.bundesbank.de/scp/
Nicht schwer, man will nur Name, Adresse, Perso-Nummer – fertig.
Nach ein paar Stunden bekomme ich eine Mail zugesandt, in der ein Bestätigungslink steckt. Den soll ich innerhalb von zehn Tagen drücken – ich mach es gleich. Wieder einige Stunden später kommt ein PDF mit der Gläubiger-ID darin. Das war einfach.
Die Gläubiger-ID ist übrigens 18 Zeichen lang, beginnend mit einem Länderkürzel wie “DE”.
Schritt 2: Gläubiger-ID an die Bank schicken
Da in meinem Fall die Mitarbeiter der Bank schon im Bild waren, musste ich Ihnen nur noch die Gläubiger-ID zukommen lassen.
Bei anderen Banken kann es sein, dass es offizielle Formulare zum Beantragen gibt.
Wichtiges Detail: Ich hatte bei der Sparkasse schon vorher ein Geschäftskonto. Je nach Bank kann es sein, dass so ein Konto Pflicht ist. Bei meiner Kreisparkasse wäre es aber wohl auch mit dem Privatgiro gegangen.
Schritt 3: Vertrag unterschreiben
Es dauert zwei Tage, dann liegt mir der Vertrag zum SEPA-Lastschriftverfahren vor und eine Änderung der Online-Nutzungsbedingungen für mein Konto. Ich unterschreibe beides und schicke es zurück. Das war einfach.
Ab jetzt kann ich Bankeinzug … wie es mir damit in der Praxis ergeht, das erzähle ich beim nächsten Mal.
PS: Einen recht herzlichen Dank an die beiden Mitarbeiter der Kreissparkasse München, die mich so liebenswürdig und geduldig beraten haben. Guter Service, danke!
Hilfreiche Links:
- Infos zur Gläubiger-ID
http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/Glaeubiger_Identifikationsnummer/glaeubiger_identifikationsnummer.html - SEPA-Lastschrift-Leitfaden der BITKOM
http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_SEPA-Leitfaden.pdf
Das klingt grausam. Warten wir die Realität ab…