„Sponsored Post“: Als Kennzeichnung für Leser unverständlich und rechtlich bedenklich
3Was Journalisten und Webseitenbetreiber bei der Kennzeichnung gekaufter Artikel beachten sollten, erklärt Ralph Günther von unserem Sponsor exali.de in diesem Beitrag.
Von Ralph Günther (Anzeige)
Wer im Web die Nase vorn haben will, der muss Netzwerken! Das gilt natürlich auch für Journalisten, Blogger und Kreative, deshalb ist es umso erfreulicher, dass guter Content heiß begehrt ist. Doch nicht immer sind Artikel pure Information, manchmal sind sie Teil von Sponsoring-Verträgen oder zwischen den Zeilen verstecken sich subtile Hinweise auf Produkte. In diesem Fall verlangt der Gesetzgeber eine eindeutige Kennzeichnung des Beitrags als Werbung. Nur ist nicht jede Kennzeichnung geeignet, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen – und dazu zählt auch die gängige Bezeichnung „Sponsored Post“.
Was heißt das nun für die Zukunft der bezahlten Beiträge?
Geld verdienen im Netz: Es gibt Regeln
Meine Artikel sind zwar keine Werbung und mir liegt auch fern hier jemanden mit pseudo-informativen Versicherungs-Werbetexten zu quälen, Lousy Pennies legt unser Kooperation trotzdem komplett offen. Doch diese Transparenz ist nicht überall gegeben, obwohl viele Blogger und Journalisten auf bezahlte Content-Kooperationen setzen.
Das heiße Thema „Geld verdienen mit Journalismus im Netz“ hat nicht nur eine technische und arbeitsethische Perspektive, sondern auch eine rechtliche. Diese sollten Journalisten, Blogger und Co. nicht außer Acht lassen!
Achtung vor Rechtsverletzungen!
Dass mangelnde Kennzeichnung zu einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht führen kann, zeigt ein Urteil des Landgericht München I (Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14). Darin haben die Richter klar Stellung bezogen und entschieden, dass ein „sponsored“ im Teaser nicht ausreicht, um dem Leser deutlich mitzuteilen, dass es sich beim betreffenden Beitrag um Werbung handelt.
Offenlegung
Autor Ralph Günther ist Gründer und Geschäftsführer unseres Sponsors exali.de (Affiliate-Link). Im Rahmen unseres Sponsorings haben wir vereinbart, dass Ralph Günther etwa alle drei Monate Gastbeiträge für LousyPennies schreibt, die sich ausschließlich um fachliche Themen drehen dürfen. Ist uns ein Beitrag zu werblich oder erscheint er uns redaktionell irrelevant, können wir ihn ablehnen. In diesem Beitrag geht es zwar ausdrücklich um Media-Haftpflichtversicherungen, die unser Sponsor anbietet, wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es noch andere Anbieter gibt und sich jeder an einer solchen Versicherung Interessierte eine eigene Meinung bilden sollte. Alle Hintergründe zu unserem Sponsoring und auch den Sponsoring-Vertrag findet Ihr hier.
Viele wissen nicht was „Sponsored Post“ bedeutet
Eine aktuelle Umfrage des Statistik-Portals statista unter jüngeren Internetnutzern bestätigt nun die Einschätzung der Richter, dass „Sponsored“ nicht klar genug kennzeichnet, dass es sich um einen bezahlten Beitrag handelt.
Denn gerade mal 36 Prozent der Befragten können die Frage „Wenn ein Artikel einer Website als ‚Sponsored Post‘ betitelt ist, bedeutet das was?“ richtig beantworten. Ganze 26,8 Prozent gehen sogar davon aus, dass es sich bei einem „Sponsored Post“ um einen Beitrag handelt, der durch eine Spende ermöglicht wurde.
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
Rechtssicher und leserfreundlich Kooperationspartner Kennzeichnen
Die Umfrage befasst sich nicht nur damit, ob „Sponsored Post“ verständlich ist, sondern bemüht sich auch um Alternativen, die den Usern verständlicher erscheinen. Mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer ist der Meinung, dass „Anzeige“ eine geeignete Bezeichnung für bezahlte Artikel ist.
Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht wäre „Werbeanzeige“ ebenfalls eine sichere Alternative, die Seitenbetreiber und Journalisten verwenden könnten, um im Rahmen ihrer Content-Kooperation keine Rechtsverletzung zu begehen.
Wer sein ehrlich erarbeitetes Geld nicht in die Kosten einer Unterlassungserklärung und in Anwaltshonorare investieren möchte, sollte deshalb dringend eine rechtlich unbedenkliche Alternative finden, die „Sponsored Post“ ersetzt. Darüber hinaus zeigt das Urteil aus München, dass Rechtsverletzungen häufig aus Versehen und ohne böse Absicht des Verursachers geschehen.
Deshalb sollten sich Journalisten, Blogger und Kreative für den Ernstfall absichern und darauf achten, dass ihre Berufshaftpflichtversicherung auch Schadenersatzforderungen aufgrund von Rechtsverletzungen abdeckt.
Über den Autor
Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer von exali.de (Affiliate-Link), dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Er hat langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von Textern, Journalisten, Online-Publishern und Bloggern, wie auch gestandenen Werbe- und Medien-Agenturen.
Sein Fokus liegt auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit verbunden der Weiter- und Neuentwicklung von Versicherungskonzepten für das (New) Media Business. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien und seinem eigenen Blog an seine Zielgruppe weiter.
Uhhh, na das ist ja mal tricky … Ein Beitrag des Sponsors zum Thema „Sponsored Posts“ …
Ich finde ja das Kennzeichnen per Kategorisierung …
„VON STEPHAN GOLDMANN IN ALLGEMEIN · GASTBEITRÄGE · WERBEANZEIGE“
ehrlich gesagt auch nicht sooooo in’s Auge springend ;-)
(aber mal abgesehen davon finde ich euer Modell des Sponsorings inkl. Offenlegung der Modalitäten vorbildlich)
Zum eigentlichen Inhalt: Guter Hinweis! Nur die allerwenigsten Blogger kennzeichnen ja überhaupt anständig. Wenn es einen dann trotzdem noch erwischt weil man die falsche Formulierung gewählt hat – umso ärgerlicher.
(wobei „Sponsored Post“ natürlich schon viel „netter“ klingt als „Werbung“. Was vermutlich auch der Grund ist warum ersteres lieber verwendet wird)
/hauke
Hallo Hauke,
ich denke, die Offenlegung im Text erledigt den Rest, jedenfalls hat das Ralf Günther selbst als angemessen genug erwähnt.
Danke für den interessanten Beitrag. Ich habe ihn auf meinem Blog verlinkt und hoffe, dass das in Ordnung ist. Wenn nicht, bitte kurz melden.
LG; Anja