Prickelndes Abmahn-Abenteuer: Wenn journalistische Texte scheinbar einen falschen Eindruck erwecken…
0Wenn Journalisten oder Blogger vermeintlich dubiose Machenschaften aufdecken, riskieren sie auch immer eine Abmahnung. Ralph Günther von unserem Sponsor exali.de beschreibt das anhand eines konkreten Falles.
Von Ralph Günther
Date-Lust, Spaß und Spiel – dazu laden gerade die heißen Sommertage der vergangenen Wochen ein! Dating-Willige stürzen sich nach einem feuchtfröhlichen Abend einfach und schnell ins Abenteuerland einsamer Herzen. Was wäre dafür besser geeignet als eines der unzähligen Online-Dating-Portale?! Einladend schmachtende Blicke ziehen Lüsterne in ihren Bann und dann – nur ein Klick und schon ist der heiße, zweiwöchige Probe-Flirt für nur 1 Euro perfekt. Dass sich dieser Betrag ohne Kündigung danach auf monatlich 89,90 Euro erhöht, erscheint nicht nur dem Rechtsmagazin Legal Tribune Online (LTO) äußerst dubios. Das allerdings macht seine Meinung in einem Artikel öffentlich und bekommt die Quittung: eine Abmahnung!
Tatsächlich falsche Berichterstattung der LTO-Autoren oder unrechtmäßige Abmahnung? exali.de Gründer und Versicherungsexperte Ralph Günther legt beide Szenarien unter die Versicherungslupe.
Lust-Branche auf Kundenfang
Ein Verlangen, ein Trend, ein Boom? Ganz so könnte das Geschäft mit der Lust im Netz beschrieben werden. Schnell und einfach vermitteln Dating-Portale wie dateformore.de der Ideo Labs GmbH knisternde Erotik! Und die Verlockung ist tatsächlich groß: Ohne verkrampfte Kennenlern-Dates kann der heiße Flirt, die kleine Affäre oder der knisternde Seitensprung beginnen; nur ein Mausklick für die Registrierung entfernt liegt der Ausbruch aus dem sonst vielleicht etwas lustlosen Alltag.
Jetzt zahlen, statt jetzt flirten!
Doch dann die große Ernüchterung: Die Bilder der heißen Schönheiten sind nach der Registrierung weiterhin verpixelt. Gefangen im Zauber der Lust kommt den Dating-Willigen die zweiwöchige Schnuppermitgliedschaft für nur 1 Euro gerade recht – das hat doch kein Nachspiel. Denkste! Denn wer nicht innerhalb dieser Testphase fristgerecht kündigt schlittert automatisch in die Verlängerung: sechs Monate für 89,90 Euro.
Diese Geschäftspraktiken prangert das LTO im Artikel „Staranwalt in dubioses Datingnetzwerk verstrickt?“ genauso an, wie die Kündigungsform, die offenbar weder per Mail noch per Fax möglich ist. Bei Ideo Labs kommt diese offene Meinung der LTO-Redaktion gar nicht gut an: Sie reagieren prompt mit einer forschen Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung und Bitte um die Begleichung einer Kostennote.
Fehler in der Berichterstattung?
Das lässt das Rechtsmagazin nicht auf sich sitzen und beschreibt in einem Text in eigener Sache „Warum Ideo Labs uns abmahnt“. Scheinbar haben die Redakteure in ein empfindliches Wespennetz im Dating-Netzwerk gestochen, denn am Tag der Abmahnung tritt Staranwalt Ralf Höcker von seinem Posten als Aufsichtsratsvorsitzender der Internetone AG zurück, der laut einer Mitteilung der Welt eine Verbindung als Beteiligte im Betrieb der Dating-Portale nachgewiesen werden konnte.
Offenlegung
Autor Ralph Günther ist Gründer und Geschäftsführer unseres Sponsors exali.de (Affiliate-Link). Im Rahmen unseres Sponsorings haben wir vereinbart, dass Ralph Günther etwa alle drei Monate Gastbeiträge für LousyPennies schreibt, die sich ausschließlich um fachliche Themen drehen dürfen. Ist uns ein Beitrag zu werblich oder erscheint er uns redaktionell irrelevant, können wir ihn ablehnen. In diesem Beitrag geht es zwar ausdrücklich um Media-Haftpflichtversicherungen, die unser Sponsor anbietet, wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es noch andere Anbieter gibt und sich jeder an einer solchen Versicherung Interessierte eine eigene Meinung bilden sollte. Alle Hintergründe zu unserem Sponsoring und auch den Sponsoring-Vertrag findet Ihr hier.
Trotzdem bleibt bei den LTO-Redakteuren der unangenehme Beigeschmack, ob sie mit ihrem Content vielleicht tatsächlich einen falschen Eindruck erweckt haben und das Geschäftsmodell des Dating-Portals unbegründet in seiner Qualität mindern. Dann müsste sich das Rechtsmagazin den Recherchefehler eingestehen und für den finanziellen Nachteil (z.B. Imageschaden) von Ideo Labs haften – und das kann wirklich ein empfindliches Loch ins Budget reißen! Doch nicht nur für Magazine und Redaktionen können fehlerhafte Berichterstattungen richtig teuer werden; besonders für freiberufliche und selbstständige Journalisten ist es wichtig, sich mit einer geeigneten Haftpflichtversicherung (Media-Haftpflicht) abzusichern, um solche teils existenzbedrohenden Risiken resultierend aus dem eigenen Business umfassend abzudecken.
Unrechtmäßig abgemahnt? Der „Passive Rechtsschutz“ hilft!
Nicht immer sind die Abmahnungen, Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz jedoch gerechtfertigt. So sieht das auch das LTO-Rechtsmagazin aus dem vorliegenden Fall. Zwar gesteht es an einigen Stellen ihres Contents Ergänzungen zu, die geforderte Unterlassungserklärung sowie die Begleichung der Kostennote weist es allerdings scharf zurück, da sie dies für „unberechtigt“ halten. Das bringt natürlich eine ordentliche Schippe Ärger und Mehrkosten bzw. -aufwand mit sich – im schlimmsten Fall landet so eine Entscheidung vor mehreren gerichtlichen Instanzen.
Eine solche Reaktion wie LTO muss man sich also erstmal leisten können. Gerade für freiberufliche oder selbstständige Journalisten, die nur über geringe finanzielle und zeitliche Ressourcen verfügen, ist daran meist aber gar nicht zu denken. Außer sie haben noch ein Schlupfloch parat: Zum Beispiel den „Passiven Rechtsschutz“, der als Grundbaustein in ihrer Media-Haftpflicht enthalten ist. Sind Abmahnung und Schadenersatzforderung tatsächlich unbegründeter Natur, wird der Versicherer die Ansprüche auf eigene Kosten abwehren, d.h. sämtliche notwendige Kosten für Anwälte, Sachverständigen, Gerichte, etc. der dann folgenden rechtlichen Auseinandersetzung übernehmen.
Über den Autor
Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer von exali.de (Affiliate-Link), dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Er hat langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von Textern, Journalisten, Online-Publishern und Bloggern, wie auch gestandenen Werbe- und Medien-Agenturen.
Sein Fokus liegt auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit verbunden der Weiter- und Neuentwicklung von Versicherungskonzepten für das (New) Media Business. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien und seinem eigenen Blog an seine Zielgruppe weiter.