Checkliste: Was eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten und Blogger können muss
0Absicherung gegen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen: Ralph Günther, Chef unseres Sponsors exali.de, erklärt, was eine Media-Haftpflichtversicherung können muss.
Von Ralph Günther
Die kleine Auswahl an Schadenfällen im Kreativbereich aus meinem letzten Beitrag zeigt: Es sind nicht Sach- oder Personenschäden, wie der heruntergefallene Laptop oder der verletzte Kollege, die die Medienwelt in Atem halten. Wahrscheinlichere (und vor allem teurere) Konsequenzen ergeben sich durch Vermögensschäden, z.B. wenn Schutzrechte Dritter verletzt werden. Hohe Streitwerte bei Abmahnungen und teure Schadenersatzforderungen können dabei gerade freiberuflich tätigen Journalisten das (Über)Leben schwer machen.
Eine spezielle Media-Haftpflicht kann solche Schäden auffangen. Was solch eine Versicherung alles können sollte und worauf Kreative dabei achten müssen (vor allem im Hinblick auf in den Bedingungen versteckte Rückzugsmöglichkeiten) – eine Checkliste.
Risikomanagement: Das Ungewöhnliche mitdenken
Besondere Sorgfalt und gründliche Recherchen – nicht nur inhaltlich, sondern auch rechtlich – sind unabdingbare Werkzeuge von Medienschaffenden, wenn sie nicht ins Fettnäpfchen (oder eben die Abmahnfalle) treten wollen. Die beruflichen Risiken lassen sich so zumindest möglichst klein halten – ein Restrisiko bleibt jedoch, denn oft passieren Dinge, die man überhaupt nicht vorhergesehen hat.
Zur Absicherung dieses Restrisikos wurden besondere Media-Haftpflichtversicherungen entwickelt, die auf die branchenspezifischen Anforderungen von Kreativen, Journalisten, Bloggern & Co. zugeschnitten sind.
Aber Achtung! Auch hier gibt es Einiges zu beachten: Nicht alle Versicherungslösungen sind gleich gut – oft halten sich die Anbieter solcher Konzepte in den Bedingungen versteckte Rückzugsmöglichkeiten offen. Mit ein wenig Hintergrundwissen lassen die sich jedoch leicht aufdecken. Deshalb hier ein paar Denkanstöße, was die Media-Haftpflicht absichern sollte:
- Offene Deckung: Die versicherten Tätigkeiten sollten in den Versicherungsbedingungen als offene Deckung formuliert sein. Dadurch sind alle Tätigkeiten im Medienbereich versichert, ohne jede einzelne Tätigkeit aufführen zu müssen.
- Überschneidende Tätigkeiten: Medienschaffende haben häufig breite Tätigkeitsfelder. Neben gestalterischen, textbezogenen Projekten fallen auch IT- oder Beratungs-Aufgaben an. Deshalb sollten solche Überschneidungen mitversichert sein.
- Internationaler Versicherungsschutz: Leistungen von Medienschaffenden sind durch das WWW so gut wie überall zugänglich und abrufbar. Daher sollten auch Schadenersatzansprüche versichert sein, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
- Schutzrechte Dritter: Versicherungen, die nicht auf die Medienbranche zugeschnitten sind, bieten häufig keinen oder nur sehr eingeschränkten Schutz bei der Verletzung von Schutzrechten – seien es gewerbliche oder persönliche Schutzrechte: Im Medienbusiness können diese Lücken kostspielig werden.
- Veröffentlichungsrisiken: Neben direkten Rechtsverletzungen durch die erbrachte Leistung, sollten auch Ansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten (Veröffentlichungsrisiken) mitversichert sein. Beispielsweise durch Webseiten, Blogs oder Social Media Profile. Das ist nicht in jeder Police Usus.
- Vertragliche Haftung: Vertragswerke, die Kreative zum Teil akzeptieren müssen, werden immer komplexer. Daher sollte die Media-Haftpflicht auch bestimmte Bereiche der vertraglichen Haftung übernehmen, wie Haftungsfreistellungen des Verlages.
- Eigenschäden im Werbe- und Printbereich: Zahlreiche Freiberufler und Agenturen bieten full service-Leistungen an und vergeben z.B. Druckaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge (z.B. Schaltung von Anzeigen und Werbung) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie sollten darauf achten, dass die Versicherung auch für Eigenschäden aus diesem Bereich aufkommt.
- Projektverzögerungen: Aus unvorhersehbaren Gründen kann es bei Projekten zu Leistungsverzögerungen kommen. Deshalb sollten daraus resultierende Schäden (sog. Erfüllungsfolgeschäden) in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein. Auch für die Erfüllungsfolgeschäden Umsatzausfall oder Mehrkosten, z.B. aufgrund einer gescheiterten Kampagne ist eine Deckung sinnvoll.
Fazit:
Es lohnt sich, einen kritischen Blick in die Versicherungsbedingungen der Media-Versicherungen zu werfen. Dabei merkt man recht schnell, dass es hohe qualitative Unterschiede beim Thema umfassende Absicherung gibt. Wer aber erst einmal die Spreu vom Weizen getrennt hat, findet einige gute Konzepte auf dem Markt, die mit Verbrauchfreundlichkeit und Praxisnähe punkten. Wer vor Versicherungsabschluss ein bisschen Zeit in die Recherche und Lektüre von Bedingungen investiert, kann am Ende auf einen verlässlichen Versicherungsschutz zählen.
Offenlegung
Autor Ralph Günther ist Gründer und Geschäftsführer unseres Sponsors exali.de (Affiliate-Link). Im Rahmen unseres Sponsorings haben wir vereinbart, dass Ralph Günther etwa alle drei Monate Gastbeiträge für LousyPennies schreibt, die sich ausschließlich um fachliche Themen drehen dürfen. Ist uns ein Beitrag zu werblich oder erscheint er uns redaktionell irrelevant, können wir ihn ablehnen. In diesem Beitrag geht es zwar ausdrücklich um Media-Haftpflichtversicherungen, die unser Sponsor anbietet, wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es noch andere Anbieter gibt und sich jeder an einer solchen Versicherung Interessierte eine eigene Meinung bilden sollte. Alle Hintergründe zu unserem Sponsoring und auch den Sponsoring-Vertrag findet Ihr hier.
Über den Autor
Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer von exali.de (Affiliate-Link), dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Er hat langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von Textern, Journalisten, Online-Publishern und Bloggern, wie auch gestandenen Werbe- und Medien-Agenturen.
Sein Fokus liegt auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit verbunden der Weiter- und Neuentwicklung von Versicherungskonzepten für das (New) Media Business. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien und seinem eigenen Blog an seine Zielgruppe weiter.